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Miete und Mietrecht

Mieten Sie eine Wohnung, schließen Sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. Rechte und Pflichten der Vertragspartner sind darin auf vielen Seiten aufgelistet. Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn gut prüfen und sich informieren, ob die Höhe der Miete angemessen ist.  Orientierung bietet der Mietspiegel Ihrer Stadt oder Region. Unterstützen kann Sie auch der Deutsche Mieterbund, der in vielen Städten Beratungen anbietet.

  • Mietzahlung: Die wichtigste Pflicht der Mieterin/ des Mieters besteht darin, regelmäßig und pünktlich (spätestens am dritten Werktag eines Monats) die Miete zu zahlen.

  • Die Gesamtmiete einer Wohnung setzt sich aus der Grundmiete (Kaltmiete) und den monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten (Nebenkosten wie Hausreinigung oder Wasser und Heizkosten) zusammen. Strom, Telefon- und Internetkosten sind nicht Bestandteil der Miete.

  • Kaution: Beim Einzug muss als Sicherheit für den Vermieter eine Kaution bezahlt werden. Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Vermieter muss die Kaution nach dem Auszug zurückzahlen, wenn keine Forderungen gegen den Mieter bestehen. Bis zur tatsächlichen Rückzahlung der Kaution dauert es in der Regel einige Monate.

  • Betriebskostenabrechnung: Einmal im Jahr erfolgt eine Abrechnung der Betriebskosten, unter anderem von Wasser und Heizung. Je nach Verbrauch kann sich daraus eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergeben.

  • Zu den Mieterpflichten gehört die gegenseitige Rücksichtnahme. In Deutschland gibt es z. B. Regelungen zur Lautstärke in Mietwohnungen. Laute Musik und sonstiger Lärm ist – insbesondere nachts und während der Mittagszeit – nicht erlaubt.

  • Bei größeren Ein- oder Umbauten in der Wohnung muss vorab die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Auch Mitbewohner oder Untermieter dürfen nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen.

  • Auszug: Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.