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Informationen für Geflüchtete im Asylverfahren

Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive oder sogenannter Arbeitsmarktnähe, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, sowie Geduldete mit einer Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG können an einem Integrationskurs teilnehmen.

Wer genau teilnehmen darf, was Sie der Integrationskurs kostet und wie Sie den richtigen Kurs finden, erfahren Sie auf dieser Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF):  hier.