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Infor­mationen für Geflüchtete im Asyl­verfahren

Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind und einen Antrag auf Asyl stellen, leben in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Um die Aufnahme in einer solchen Einrichtung kümmern sich die jeweiligen staatlichen Stellen.

Wer in eine Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen wurde, ist in der Regel auch verpflichtet, in dieser zu wohnen d. h. man kann nicht ohne Weiteres in eine andere Stadt oder an einen anderen Ort ziehen. Der Zeitraum dieser Verpflichtung kann dabei sehr unterschiedlich sein.

Für Personen, deren Asylantrag anerkannt wurde, besteht für die ersten drei Jahre nach Anerkennung außerdem eine Wohnsitzauflage, sofern sie Sozialleistungen beziehen. Das heißt, dass sie in dem Bundesland oder dem Bezirk wohnen müssen, der ihnen vom Staat während des Asylverfahrens zugewiesen wurde.

Wenn Sie eine Wohnsitzauflage haben, ist dies auch auf Ihrem Aufenthaltstitel (Karte) vermerkt. Sind Sie sich nicht sicher, dann informieren Sie sich bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.