Informationen für Geflüchtete im Asylverfahren
Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, können in der Regel eine Arbeitserlaubnis bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen, wenn
- sie sich bereits seit drei Monaten in Deutschland aufhalten und
- sie nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
In einigen Fällen kann die Ausländerbehörde auch ein Arbeitsverbot erteilen.