Aufenthaltserlaubnis
- Eine Aufenthaltserlaubnis kann aus verschiedenen Gründen erteilt werden:
- für eine Ausbildung
- für eine Berufstätigkeit
- um mit der Familie zusammenzuleben
- nach dem positiv abgeschlossenen Asylverfahren
- Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet und kann verlängert werden.
- Sie ist an einen bestimmten Zweck gebunden. Wenn sich der Zweck des Aufenthalts endet, muss ein neuer Aufenthaltstitel beantragt werden.