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Aufenthaltserlaubnis

  • Eine Aufenthaltserlaubnis kann aus verschiedenen Gründen erteilt werden:
    • für eine Ausbildung
    • für eine Berufstätigkeit
    • um mit der Familie zusammenzuleben
    • nach dem positiv abgeschlossenen Asylverfahren
  • Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet und kann verlängert werden.
  • Sie ist an einen bestimmten Zweck gebunden. Wenn sich der Zweck des Aufenthalts endet, muss ein neuer Aufenthaltstitel beantragt werden.