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Blaue Karte EU

  • Die Blaue Karte EU erhalten Personen, die ein Arbeitsangebot in Deutschland für eine hochqualifizierte Tätigkeit vorweisen können.
  • Es muss eine entsprechende berufliche Qualifikation vorliegen sowie der Nachweis über eine ausreichende Bezahlung.
  • Die Blaue Karte EU wird bei der erstmaligen Erteilung für maximal vier Jahre ausgestellt.
  • Nach 33 Monaten kann die Inhaberin oder der Inhaber einer Blauen Karte EU mit einfachen Deutschkenntnissen eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Mit ausreichenden Deutschkenntnissen (B1) ist dies auch schon nach 21 Monaten möglich.