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ICT steht für „intra-corporate Transfer“ und meint den unternehmensinternen Transfer eines Arbeitnehmers.
Die ICT-Karte wird erteilt, wenn ein Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland von seiner Firma für mindestens 3 Monate in eine deutsche Niederlassung des Unternehmens abgeordnet wird.
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arbeitnehmer bereits mindestens 6 Monate bei der Firma angestellt ist und in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee eingesetzt wird.
Möglicherweise muss die Bundesagentur der Arbeit dem Transfer zustimmen.