logo

Mobiler ICT-Karte

  • Die „Mobiler ICT“-Karte wird Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland ausgestellt, die bereits in einem anderen EU-Land eine ICT-Karte erhalten haben und nun für mehr als 3 Monate in eine Niederlassung in Deutschland abgeordnet werden sollen.
  • Auch hier ist Voraussetzung, dass sie in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee eingesetzt werden.
  • Möglicherweise muss die Bundesagentur der Arbeit dem Transfer zustimmen.