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Mit einer Niederlassungserlaubnis darf man für unbefristete Zeit in Deutschland leben und arbeiten.
Folgende Voraussetzungen müssen unter Anderem erfüllt sein:
5-jährige Berufstätigkeit in Deutschland
60 Monate Rentenbeiträge oder vergleichbare Altersvorsorge
ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
keine Vorstrafen
Abweichende Regeln gelten für: anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, ausländische Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen, Familienangehörige von Deutschen, Personen mit einer Blauen Karte EU, Kinder (ab 16 Jahren) und Selbständige.