logo

Niederlassungserlaubnis

  • Mit einer Niederlassungserlaubnis darf man für unbefristete Zeit in Deutschland leben und arbeiten. 
  • Folgende Voraussetzungen müssen unter Anderem erfüllt sein:
    • 5-jährige Berufstätigkeit in Deutschland
    • 60 Monate Rentenbeiträge oder vergleichbare Altersvorsorge
    • ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
    • keine Vorstrafen
  • Abweichende Regeln gelten für: anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, ausländische Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen, Familienangehörige von Deutschen, Personen mit einer Blauen Karte EU, Kinder (ab 16 Jahren) und Selbständige.