logo

Wo beantrage ich einen Aufenthaltstitel?

Die zuständige Stelle für die Erteilung Ihres Aufenthaltstitels ist die Ausländerbehörde  an Ihrem Wohnort.

Die noch im Ausland befindlichen Familienangehörigen müssen den Aufenthaltstitel als Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beantragen.