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Verliere ich durch die Einbürgerung meine alte Staatsangehörigkeit?

Ja, in der Regel verlieren Sie mit Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit. Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten, etwa wenn die Gesetze Ihres Herkunftsstaats den Verlust der Staatsangehörigkeit nicht erlauben. Fragen Sie hierzu Ihre Einbürgerungsbehörde.