logo

Aufenthaltsgestattung

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die also noch auf die endgültige Entscheidung Ihres Asylantrags warten, haben die Möglichkeit, Familienangehörige nach Deutschland zu holen, wenn diese sich in einem anderen EU-Land befinden und dort einen Asylantrag gestellt haben. Deutschland entscheidet dann über die Asylanträge aller Familienangehörigen.

Bei dieser Art des Familiennachzugs gibt es viele Besonderheiten.  Lassen Sie sich rechtlich beraten, zum Beispiel in einer Flüchtlingsberatungsstelle oder einer Rechtsberatungsstelle. Die MBE-Stelle kann Sie bei Fragen zum Familiennachzug an eine entsprechende Beratungsstelle weiterleiten