Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung oder Beruf/ ICT-Karte/ Mobiler ICT-Karte
- Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
- Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein.
- Die nachziehende Person muss einfache Deutschkenntnisse haben (A1). Ausnahmen sind möglich. Für minderjährige nachziehende Kinder gilt dies nicht.