Deutsche Staatsangehörigkeit
- Vom Erfordernis des gesicherten Lebensunterhalts kann abgewichen werden. Der Familiennachzug kann also stattfinden, auch wenn die in Deutschland lebende Person Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe bezieht.
- Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein.
- Der nachziehende Ehegatte oder Lebenspartner muss einfache Deutschkenntnisse haben (A1). Ausnahmen sind möglich.