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Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Vom Erfordernis des gesicherten Lebensunterhalts kann abgewichen werden. Der Familiennachzug kann also stattfinden, auch wenn die in Deutschland lebende Person Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe bezieht. 
  • Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein. 
  • Der nachziehende Ehegatte oder Lebenspartner muss einfache Deutschkenntnisse haben (A1). Ausnahmen sind möglich.