logo

Niederlassungserlaubnis/ Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU/ Blaue Karte EU

  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein.
  • Die nachziehende Person muss einfache Deutschkenntnisse haben (A1). Ausnahmen sind möglich. Für minderjährige nachziehende Kinder gilt dies nicht.