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Infor­mationen für Geflüchtete im Asylverfahren

Personen, deren Asylantrag anerkannt wurde, können ohne Probleme ein Praktikum machen. Für Geflüchtete im Asylverfahren und Geduldete ist dies nicht so einfach möglich. Zunächst besteht eine Wartezeit von 3 Monaten nach Stellung des Asylantrags, danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde notwendig.