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Infor­mationen für Geflüchtete im Asyl­verfahren

Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, können in der Regel eine Arbeitserlaubnis bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen, wenn

  • sie sich bereits seit drei Monaten in Deutschland aufhalten und
  • sie nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

In einigen Fällen kann die Ausländerbehörde auch ein Arbeitsverbot erteilen.