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Hochschul­zugangs­berechtigung

Die Prüfung Ihrer Abschlüsse und Nachweise erfolgt durch die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen. Sind Ihre Abschlüsse und Nachweise ausreichend, um an einer deutschen Hochschule zu studieren, erhalten Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen und der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.

  • Mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung können Sie jedes Fach studieren. Mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung haben Sie nur eine Zulassung für bestimmte Fachstudiengänge.

  • Reichen Ihre Nachweise nicht aus, erhalten Sie in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung zum Studienkolleg. Am Studienkolleg können Sie Qualifikationen nachholen, die Sie für das gewünschte Studium benötigen. Das Studienkolleg schließen Sie mit einer Feststellungsprüfung ab.