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Infor­mationen für Geflüchtete im Asyl­verfahren

Wenn Ihr Antrag auf Asyl bereits anerkannt wurde, können Sie wie andere internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber in Deutschland studieren.

Auch Asylsuchende, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, dürfen ein Studium in Deutschland aufnehmen, da auch schon eine Aufenthaltsgestattung zum Studium berechtigt.

Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, gelten dieselben Zugangsvoraussetzungen wie für andere internationale Studienbewerber auch. Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung.

Die Website Study in Germany bietet weitere Informationen zum Studium in Deutschland. Eine Rubrik richtet sich speziell an Geflüchtete, die in Deutschland studieren möchten. Die Informationen sind auch in Englisch, Arabisch, Urdu, Paschtu und Dari verfügbar.

Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie auch hier.