logo

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt

Achtung: Ihr Kind erhält nicht automatisch durch die Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die deutsche Staatsangehörigkeit entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen bereits durch die Geburt in Deutschland: 

  • mindestens ein Elternteil hat die deutsche Staatsangehörigkeit
  • mindestens ein Elternteil lebt schon seit 8 Jahren in Deutschland und hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. eine Niederlassungserlaubnis)