Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt
Achtung: Ihr Kind erhält nicht automatisch durch die Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die deutsche Staatsangehörigkeit entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen bereits durch die Geburt in Deutschland:
- mindestens ein Elternteil hat die deutsche Staatsangehörigkeit
- mindestens ein Elternteil lebt schon seit 8 Jahren in Deutschland und hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. eine Niederlassungserlaubnis)