Deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Nach einigen Jahren in Deutschland kann ein Antrag auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Einbürgerung erfüllt sein:
- 8-jähriger Aufenthalt in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen und in Ausnahmefällen reicht auch ein kürzerer Aufenthalt)
- gesicherter Lebensunterhalt
- keine Vorstrafen
- ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
- erfolgreich bestandener Einbürgerungstest
Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde. Welche Behörde das ist, erfahren Sie bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.
Auch eine Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer (MBE) kann Ihnen Auskunft erteilen.