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Wie kann ich mich zu einem Berufssprachkurs anmelden?

Wenn Sie bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter gemeldet sind (z.B. weil Sie eine Ausbildung suchen, arbeitslos gemeldet sind oder Leistungen beziehen), fragen Sie dort nach, ob Sie teilnehmen können. Mit einer Teilnahmeberechtigung können Sie sich dann zu einem Kurs anmelden.

Wenn Sie arbeiten, eine Ausbildung machen, oder für die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen, fragen Sie beim BAMF nach, ob Sie teilnehmen können.

Schicken Sie hierfür eine E-Mail an die Stelle, die für Ihr Bundesland zuständig ist:

  • Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

→ Berlin (deufoe.berlin@bamf.bund.de)

  • Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland

→ Stuttgart (deufoe.stuttgart@bamf.bund.de)

  • Bayern

→ Nürnberg (deufoe.nuernberg@bamf.bund.de)

  • Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

→ Hamburg (deufoe.hamburg@bamf.bund.de)

  • Hessen, Nordrhein-Westfalen

→ Köln (deufoe.koeln@bamf.bund.de)

Sie müssen einen Antrag stellen und bekommen dann eine Teilnahmeberechtigung. Mit der Teilnahmeberechtigung können Sie sich zu einem Kurs anmelden.