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Kann ich einen Platz für mein Kind bekommen, obwohl ich noch im Asylverfahren bin?

Grundsätzlich können alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Damit haben auch Flüchtlinge und Personen im Asylverfahren einen Anspruch auf einen Kita-Platz.  

Manchmal sind die Plätze in den Kindertageseinrichtungen wegen der großen Zahl interessierter Eltern knapp. Erkundigen Sie sich am besten so früh wie möglich – schon während der Schwangerschaft – nach freien Plätzen.

Sie können sich im Chat oder in einer MBE-Stelle beraten lassen. Auch bei Familienberatungsstellen kann man sich über Kindertagesbetreuung informieren.