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Umzug

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen und Ihre Adresse sich ändert, gibt es Einiges zu beachten. Sie müssen sich zum Beispiel bei der zuständigen Meldebehörde anmelden sowie Behörden und  Dienstleister über Ihre neue Adresse informieren.

  • In Deutschland besteht Meldepflicht: Wenn Sie umziehen oder erstmalig eine Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich und alle minderjährigen im Haushalt lebenden Personen in der Regel innerhalb einer Frist von ein oder zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Wenn Sie sich zu spät ummelden, müssen Sie eventuell ein Bußgeld bezahlen.

  • Ihre neue Anschrift sollten Sie nicht nur Ihren Bekannten und Verwandten, sondern auch Ämtern und Behörden, Ihrer Krankenkasse, Banken und Versicherungen und weiteren Dienstleistern mitteilen.

  • Es gibt die Möglichkeit, bei der Post (online oder in einer Filiale) einen Nachsendeauftrag (nur in deutscher Sprache) zu stellen. Damit wird Ihre Post automatisch für einen festgesetzten Zeitraum an Ihre neue Adresse geschickt. Dieser Service ist kostenpflichtig.

  • Denken Sie daran, Telefon (Festnetz) und Internet rechtzeitig vor Ihrem Um- bzw. Einzug bei Ihrem Telekommunikationsanbieter um- oder anzumelden. Auch Ihren Strom- oder Gasanschluss müssen Sie bei Ihrem Energieanbieter ummelden oder neu anmelden.

  • Für Menschen ohne eigenes Einkommen (Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) werden die Kosten für Umzug und Erstausstattung der Wohnung mit notwendigen Möbeln unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter übernommen. Dazu wird geprüft, ob es sich um einen erforderlichen Umzug handelt. Bitte informieren Sie sich vorab über die Möglichkeit der Kostenübernahme bei Ihrem Jobcenter.