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Finanzielle Unter­stützung für Menschen mit geringem Einkommen

  • Für Personen oder Familien ohne eigenes Einkommen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, übernimmt das zuständige Jobcenter bzw. Sozialamt die Miete. Je nach Region gelten unterschiedliche Höchstgrenzen. Das heißt, die Miete darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Die Höchstgrenzen können von Stadt zu Stadt, von Region zu Region unterschiedlich sein. Genaue Auskunft erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

  • Menschen ohne eigenes Einkommen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder mit geringem Einkommen können eine Sozialwohnung in Anspruch nehmen. Diese Wohnungen werden vom Staat gefördert und sind günstiger als andere Wohnungen. Um eine Sozialwohnung mieten zu können, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein, den Sie beim Bürgeramt beantragen können.

  • Damit die finanzielle Belastung für eine Wohnung nicht zu hoch ist, können Sie eventuell auch Wohngeld erhalten. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss zur Miete, den Sie bei der Wohngeldstelle Ihres Bürgeramts beantragen können. Hierfür werden Ihre Einkommensverhältnisse zunächst überprüft. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Bürgeramt.