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An­erkennung auslän­discher Qualifi­kationen

Haben Sie bereits eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder ein Studium im Ausland absolviert? Dann sollten Sie als nächstes klären, ob Sie damit in Deutschland arbeiten können oder ob Sie eine Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen benötigen.

Spezielle Anerkennungsstellen prüfen, ob Ihr Abschluss genügt, um diesen Beruf in Deutschland auszuüben. Die Überprüfung wird auch als Anerkennungsverfahren bezeichnet.

Was sind die Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren?

  • Sie sollten eine abgeschlossene berufliche Qualifikation aus dem Ausland nachweisen können und diese möglichst mit Zeugnissen und Dokumenten belegen können.

  • Für die Anerkennung benötigen Sie allerdings keine deutsche Staatsbürgerschaft und auch keinen Aufenthaltstitel. Sie können eine Anerkennung auch stellen, wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden.

  • Es ist auch möglich, den  Antrag schon aus dem Ausland zu stellen.

Beratung in Deutsch und Englisch ist über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland” des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglich. Die Telefonnummer der Hotline ist +49 30-1815-1111

Bei Fragen rund um das Thema Anerkennung helfen Ihnen spezielle Fachberatungsstellen weiter. Finden Sie auf der Webseite „Anerkennung in Deutschland“ die nächste Fachberatungsstelle in Ihrer Nähe!