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Infor­mationen für Geflüchtete im Asylverfahren

In Deutschland werden momentan Fachkräfte für viele Berufe gesucht. Die Bundesregierung ist deshalb daran interessiert, auch Geflüchtete, die gute Chancen auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben, für den Arbeitsmarkt  zu qualifizieren und ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Zugangsvoraussetzungen wurden hierfür sogar gelockert. Wenn Sie eine Ausbildung beginnen möchten und noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, so können Sie diese bei der Ausländerbehörde in der Regel beantragen.

Auch hier gilt:

  • Sie müssen einen Betrieb oder eine Schule finden, mit der Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen können.

  • Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständig hierfür ist die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Die Bundesagentur für Arbeit muss ebenfalls Ihre Zustimmung zur Ausbildung erteilen.