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Wie kann ich an einem Integrations­kurs teil­nehmen?

Sie können an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie

  • eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr haben und
  • deren Erteilung noch nicht länger als ein Jahr her ist.

Sollten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis schon länger als ein Jahr besitzen, sind Sie nur noch in Ausnahmefällen zur Kursteilnahme berechtigt.

Möglicherweise sind Sie sogar zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet.

Für die Anmeldung bei einem Kursträger benötigen Sie einen "Berechtigungsschein". Dieser ist ein Jahr lang gültig.

  • Wenn Sie zur Teilnahme an dem Kurs verpflichtet sind, wird Ihnen Ihre Ausländerbehörde den Berechtigungsschein geben.
  • Wenn Sie nicht verpflichtet sind, aber trotzdem an einem Integrationskurs teilnehmen möchten, müssen Sie einenAntrag auf Zulassung beimBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Seite des BAMF. Den ausgefüllten Antrag müssen Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF einreichen. Welche Regionalstelle für Sie zuständig ist, können sie auf der Webseite des BAMF erfahren. Geben Sie Ihre Postleitzahl in der Suchfunktion ein und die nächstgelegene Regionalstelle wird angezeigt. Das BAMF wird Ihnen dann einen Berechtigungsschein ausstellen. 

Als nächstes können Sie sich aussuchen, wo genau Sie den Integrationskurs machen möchten. Recherchieren Sie online auf der Seite des BAMF oder fragen Sie in Ihrer Ausländerbehörde oder einer MBE-Beratungsstelle nach.

Sobald Sie einen Anbieter in Ihrer Nähe gefunden haben, können Sie sich persönlich mit Ihrem Berechtigungsschein anmelden.