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Kindergeldzuschlag

Falls sie nur wenig Einkommen haben, können Sie zusätzlich zum Kindergeld einen Kindergeldzuschlag erhalten. Der Zuschlag richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Maximal können Sie bis zu 170 Euro im Monat erhalten.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kinderzuschlags ist die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.

Sie können sich auch im Chat oder in einer MBE Stelle beraten lassen. Auch bei Familienberatungsstellen kann man sich über den Kindergeldzuschlag informieren.