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Elternzeit

Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf insgesamt 36 Monate Elternzeit. In diesem Zeitraum gehen Sie nicht arbeiten, sondern kümmern sich nur um Ihr Kind. Ihr Arbeitsplatz bleibt während dieser Zeit bestehen und darf vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden. Sie bekommen während der Elternzeit kein Gehalt, aber dafür unter anderem Elterngeld. 

Die Elternzeit können Mütter und Väter alleine oder gemeinsam nehmen. Sie können die Monate auch unter sich aufteilen. Wichtig ist, dass 12 der 36 Monate vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Auch Großeltern können Elternzeit nehmen, wenn ein Elternteil noch minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet und bei deren Beginn noch minderjährig war. Der Anspruch für Großeltern besteht nur dann, wenn weder Mutter noch Vater des Kindes selbst Elternzeit nimmt.

Sie können sich im Chat oder in einer MBE-Stelle beraten lassen. Auch bei Familienberatungsstellen kann man sich über die Elternzeit informieren.