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Ich bin noch im Asylverfahren bzw. habe nur eine Duldung. Kann mein Kind trotzdem zur Schule gehen?

Ja, auch wenn Sie keinen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, ist Ihr Kind berechtigt und verpflichtet, zur Schule zu gehen. Ab wann die Schulpflicht gilt, hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie leben. Meistens gibt es spezielle Vorbereitungsklassen, um Kinder, die noch nicht so gut Deutsch sprechen, auf den deutschen Unterricht vorzubereiten. 

Für Kinder mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung beginnt die Schulpflicht nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland.

Für Kinder mit  einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung beginnt die Schulpflicht nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland. 

Für Kinder mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung beginnt die Schulpflicht, wenn sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen, spätestens also nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland.