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Ich beziehe Arbeitslosengeld II (ALG II)/ Sozialhilfe – Welche Leistungen kann ich als Schwangere beantragen?

Werdende Mütter, die Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe erhalten, können zusätzlich besondere Sach- und Geldleistungen beantragen. Von der 13. Schwanger-schaftswoche bis zur Geburt haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 17 % des jeweiligen Regelsatzes. 

Zusätzlich kann Ihnen die notwendige Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung für die Schwangerschaft und Geburt gewährt werden. Diese einmaligen Leistungen erhalten auch Bedürftige, die sonst keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Wichtig ist, dass die Leistungen vor der Anschaffung beantragt werden. Zuständig sind das Jobcenter oder das Sozialamt. 

Daneben besteht die Möglichkeit, Leistungen bei der Bundesstiftung Mutter und Kind zu beantragen. 

Bei Fragen zur finanziellen Unterstützung vor und nach der Geburt können Sie sich  an eine Beratungsstelle für Schwangere oder eine Familienberatungsstelle wenden. Adressen erhalten Sie durch die MBE-Stelle oder im Chat.