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Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich schwanger bin?

Nein, während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt (nach einer Fehlgeburt bis nach der 12. Schwangerschaftswoche) sind Sie vor einer Kündigung geschützt.  

Nur ganz ausnahmsweise ist eine Kündigung vor oder nach der Geburt bei Vorliegen besonderer Gründe möglich. Sollten Sie eine solche Kündigung erhalten, ist es wichtig sich schnellstmöglich beraten zu lassen, um eventuell gegen die Kündigung vorzugehen. 

Wenden Sie sich in diesem Fall an eine Schwangerenberatungsstelle oder eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl.