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Kann ich während meiner Arbeitszeit mein Kind stillen oder sogar einen Arzttermin wahrnehmen?

In den ersten zwölf Monaten nach der Geburt dürfen Sie während Ihrer Arbeit Ihr Kind stillen. Dies kann Ihr Chef Ihnen nicht verbieten. Die Zeit muss weder vor- noch nachgearbeitet werden und es darf Ihnen auch kein Gehalt abgezogen werden.

Während Ihrer Arbeitszeit zum Arzt gehen dürfen Sie nur, wenn  die Untersuchung  an keinem anderen Termin möglich ist. Die verlorene Zeit muss nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Sie darf Ihnen auch nicht vom Gehalt abgezogen werden.