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Welchen Schutz habe ich als Schwangere am Arbeitsplatz?

Sobald die Schwangerschaft bestätigt ist, genießen die Mutter und das Kind in Deutschland einen besonderen Schutz durch das Mutterschutzgesetz. Es bietet zum Beispiel Schutz vor

  • Gefährdungen der Gesundheit
  • Überforderung am Arbeitsplatz 
  • finanziellen Einbußen
  • Kündigung des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und nach der Geburt

Die Mutter darf aus diesem Grund sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Diesen Zeitraum nennt man Mutterschutz. Bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten verlängert sich der Mutterschutz. Es besteht ein gesetzliches Arbeitsverbot, von dem keine Ausnahme gemacht werden darf, auch wenn es Ihnen sehr gut geht. 

In dieser Zeit bekommen Sie kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, sondern Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse.