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Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

  • Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU darf man, wie mit der Niederlassungserlaubnis, unbefristet in Deutschland leben und arbeiten.  
  • Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Land (außer Großbritannien, Irland und Dänemark) erteilt werden.