Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU darf man, wie mit der Niederlassungserlaubnis, unbefristet in Deutschland leben und arbeiten.
- Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Land (außer Großbritannien, Irland und Dänemark) erteilt werden.