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Aufenthaltsgestattung (kein Aufenthaltstitel)

  • Personen im Asylverfahren sowie abgelehnte Asylsuchende im Klageverfahren erhalten für die Dauer des Verfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Solange das Verfahren andauert, dürfen sie also in Deutschland bleiben. Ein weiteres Aufenthaltsrecht ergibt sich hieraus nicht. 
  • Eine Erwerbstätigkeit ist frühestens nach 3 Monaten und auch dann nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet.
  • Für Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ gelten abweichende Regelungen. 
  • Bei Problemen im Asylverfahren wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, die auch Asylverfahrensberatungen durchführt. Zum Beispiel Flüchtlingsberatungsstellen oder Rechtsberatungsstellen. Die MBE kann Sie bei Fragen zum Asylverfahren an eine entsprechende Beratungsstelle weiterleiten.